Das neue Wiener Fischereigesetz ist ab sofort in Kraft.
Alle Personen die nicht die unten angeführten Voraussetzungen erfüllen, müssen eine Fischereiprüfung ablegen.
Da noch eine Verordnung zur Erlangung der fachlichen Eignung aussteht, wird dzt. nur eine Voranmeldung zur Prüfung vom WIENER FISCHEREIAUSSCHUSS entgegengenommen.
Nähere Informationen und das Formular zur Voranmeldung für die Prüfung finden Sie unter
www.wiener-fischereiausschuss.at
Die Fischerkarte ist Personen auszustellen, auf die keine Verweigerungsgründe zutreffen und die einen Nachweis für die fischereifachliche Eignung erbringen.
2) Die fischereifachliche Eignung wird nachgewiesen durch:
-
- das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Fischereiprüfung (§ 28b),
- die Bescheinigung einer außerhalb von Wien erworbenen gleichwertigen fischereifachlichen Eignung,
- das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer einschlägigen gleichwertigen Berufsausbildung,
- die Bescheinigung einer einjährigen ununterbrochenen Berufserfahrung oder
- die Vorlage einer Fischerkarte oder einer gleichwertigen Berechtigung, die nicht älter als fünf Jahre ist.
Voraussetzung für die Ausgabe einer Angellizenz ist eine gültige amtliche Fischerkarte oder Fischergastkkarte.
Amtliche Fischerkarte für Wien erhalten sie beim Wiener Fischereiausschuss
Amtshaus, Am Modenapark 1-2/3/323
Öfnungszeit : Mo.-Fr. 08:00 - 12:00
Telefon 01 4000 96 839
Mitzubringen : Meldezettel (Meldenachweis) , Amtlicher Lichtbildausweis
Die Angellizenz erhalten sie beim VÖAFV
Lenaugasse 14 , 1080 Wien (Eingang Schmidgasse 6)
Parteienverkehr :
Montag von 08:00 bis 12:00
Mittwoch von 08:00 bis 12:30 und von 13:30 bis 17:30
Freitag von 08:00 bis 12:30
Mitzubringen : 1 Lichtbild , amtliche Fischerkarte ,
Amtliche Fischergastkarte für Wien kann auch in Verbindung mit einer Tageskarte beim VÖAFV gelöst werden.


